Geschütztes Rechtsgut ist das Hausrecht. Hausrecht ist die Freiheit der Entscheidung wer sich innerhalb der Räume aufhalten darf. „Auf Haus und Hof nach Belieben Schalten und Walten“ Schema zum Aufbau innerhalb der Fallbearbeitung: I. Tatbestand 1. Obj. Tatbestand … Weiterlesen
08/09/2010
von Gedankensalate
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