Art. 10 GG dient dem Schutz der Vertraulichkeit individueller Kommunikation, soweit diese schriftlich oder fernmeldetechnisch übertragen wird1. Art. 10 Abs. 1 GG enthält seinem Wortlaut nach drei Grundrechte: Briefgeheimnis Postgeheimnis Fernmeldegeheimnis Persönlicher Schutzbereich In jedem Fall sind Träger des Grundrechts … Weiterlesen
15/01/2014
von Gedankensalate
2 Kommentare