Neben der Vertragsstruktur des Kaufvertrages an sich, sind natürlich die Mängelrechte des Käufers und auch des Verkäufers wichtig, daher hier Teil 2 des Kaufrechts: Die Sachmangelfreiheit. Der entscheidende Zeitpunkt innerhalb der Mangelfrage ist grundsätzlich der Gefahrenübergang, §§ 446,447 BGB. Als … Weiterlesen
12/02/2010
von Gedankensalate
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