Juristischer Gedankensalat

Rund um das Studium der Rechtswissenschaften

06/11/2010
von Gedankensalate
Keine Kommentare

Das ist keine „Velschunk“! – Die Urkundenfälschung, § 267 StGB

Der Tatbestand der Urkundenfälschung aus § 267 StGB dient dem Schutz der Sicherheit und der Zuverlässigkeit im Rechtsverkehr mit Urkunden. Dabei sind in § 267 StGB drei Tatbestände vertreten: das Herstellen einer unechten Urkunde, das Verfälschen einer echten Urkunde und … Weiterlesen