Schutzgut der §§ 185 ff. StGB ist die Ehre. Ehre ist der Achtungsanspruch, der einer Person kraft seiner Persönlichkeit und seines sittlich-sozialen Verhaltens in der Gesellschaft zukommt. Nach dem dualistischen Ehrbegriff besteht die Ehre aus zwei Teilen: die innere Ehre … Weiterlesen
15/09/2010
von Gedankensalate
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