Im Sachenrecht sehr beliebt: Der Herausgabeanspruch aus § 985 BGB. Hier ein kleines Basic-Schema, zum Einstieg, zur Vertiefung oder einfach als Grundlage für ein eigenes Schema. Zunächst einmal zum „Sinn“ des § 985 BGB. Er gewährt dem Eigentümer einer Sache … Weiterlesen
15/05/2014
von Gedankensalate
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