Die Gesellschafterhaftung aus § 128 HGB lässt sich mit dieser Eselsbrücke gut merken: PuPuGa. Diese kleine Eselsbrücke soll zumindest die groben Eckpunkte aufrufen. persönlich unmittelbar primär unbeschränkt (zu den Mitgesellschaftern) gesamtschuldnerisch (zur Gesellschaft) akzessorisch Bitte beachte: Es handelt sich hier um kein … Weiterlesen
13/04/2014
von Gedankensalate
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