Im allgemeinen Sprachgebrauch oft genutzt, im juristischen aber zwei verschiedene Dinge: Besitz und Eigentum. Besitz hat, wer rein tatsächlich die die Herrschaft über eine Sache ausüben kann ohne Rücksicht darauf, ob ihm ein Recht an der Sache zusteht1. Das Eigentum … Weiterlesen
13/02/2014
von Gedankensalate
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