Im Falle der Lieferung einer mangelhaften Sache steht dem Käufer grundsätzlich das Wahlrecht zu: Entweder er lässt den Mangel beseitigen (Nachbesserung) oder er wählt eine Neulieferung. Im folgenden kurz und bündig Voraussetzungen der Rechte bei Lieferung einer mangelhaften Sache: Nachbesserung … Weiterlesen
21/03/2010
von Gedankensalate
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