Grundsätzlich ist ein Verhalten, mit dem ein Täter vorsätzlich alle Tatumstände eines Deliktes verwirklicht, Unrecht1. Dieses Unrecht ist allerdings nur dann begründet, wenn es nicht durch einen Rechtfertigungsgrund gedeckt ist2. Nach dem dualistischen Ansatz3 stützt sich die Rechtfertigung auf die … Weiterlesen
15/04/2013
von Gedankensalate
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