Bis zur Entstehung des modernen Eingriffsbegriff wurde der klassische Eingriffsbegriff angewandt. Er hat vier Voraussetzungen: der Eingriff muss final sein. D.h. er darf nicht bloß die unbeabsichtigte Folge eines auf andere Ziele gerichteten Staatshandelns sein. der Eingriff muss unmittelbar erfolgen … Weiterlesen
15/05/2010
von Gedankensalate
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