Der Verzug Erbringt der Schuldner die Leistung nicht rechtzeitig, stellt dies eine Pflichtverletzung dar. Gem. § 280 Abs. 2 BGB kann der Gläubiger dann Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung unter den Voraussetzungen des § 286 BGB verlangen. Gem. § 286 … Weiterlesen
20/10/2012
von Gedankensalate
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