Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis bestimmter Tatsachen, die im Handelsverkehr rechtserheblich sind 1. Öffentlich meint, dass jedermann das Recht auf Einsichtnahme hat (vgl. § 9 Abs. 1 S. 1 HGB). Hierbei kann die Einsichtnahme entweder über das Online-Portal www.handelsregister.de … Weiterlesen
16/05/2012
von Gedankensalate
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