Während der Besitz einer Sache die Ausübung der tatsächlichen Sachherrschaft ist, ist das Eigentum das umfassendste absolute Zuordnungsrecht an einer Sache, vgl. § 903 BGB. Im Gegensatz zum Besitz, ist das Eigentum ein dingliches Recht. Aufgrund des Grundsatzes der Typisierung (Siehe: Grundsätze des … Weiterlesen
29/04/2015
von Gedankensalate
Keine Kommentare