Das Gesetzgebungsverfahren lässt sich in drei Teilbereiche aufteilen: – Das Einleitungsverfahren – Das Hauptverfahren – Das Schlussverfahren Das Einleitungsverfahren Art. 76 GG Die Gesetzesinitivative bedeutet die Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens durch Erstellung eines Gesetzesentwurfes und seine Einbringung als Gesetzesvorlage in den … Weiterlesen
02/01/2011
von Gedankensalate
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