Im März 2015 erschien das Buch „Anklage Sterbehilfe“ von Martina Rosenberg. Die Autorin hatte bereits 2012 ein Buch veröffentlicht: „Mutter, wann stirbst du endlich?“ und damit eine Debatte über die Situation von pflegenden Angehörigen ausgelöst.
„Anklage:Sterbehilfe“ stellt eine interessante Frage: Wollen wir ihn einer Gesellschaft leben, die mitfühlende Angehörige zu Straftätern macht? Interessant ist diese Frage deshalb, weil die Frage ob Sterbehilfe in Deutschland erlaubt sein soll oder nicht, nach wie vor keine Antwort hat. Seit Jahren wird über eine höchstpersönliche Frage debattiert, diskutiert, philosophiert und sinniert. Während viele der Ansichten überholt wirken, müssen sich Sterbewillige jeden Tag mit der Frage auseinandersetzen ob Sie den Schritt gehen Angehörige ins Vertrauen zu ziehen und diese damit zu Straftätern zu machen.
Martina Rosenberg hat sich dieser Frage gestellt. Anhand eines realen Falls schildert Sie gleich mehrere schwierige Bereiche innerhalb dieser Fragestellung. Jan, im Juni 2012 wegen Totschlags im minder schweren Fall zu drei Jahren Haft verurteilt. Der zu diesem Zeitpunkt 26 Jährige Mann war auch ein Sohn. Der Sohn von Katharina. Eine lebenslustige Frau, eine Frau die schwere Zeiten im Leben gemeistert hat. Als Alleinerziehende Mutter zog sie ihren Sohn groß. Jan, der nicht immer eine leichte Kindheit hatte und in der Jugend rebellierte. Katharina liebte das Leben, war vielfältig unterwegs. In einem Reiturlaub passiert das Undenkbare: Sie hat einen Reitunfall. In einem Moment der voll Leben nur so strotzt, wird sie herausgerissen. Ohne Vorwarnung. Katharina erleidet schwerste Hirnverletzungen. Sieben Jahre lang liegt sie im Wachkoma. Sieben Jahre lang sehen ihr Sohn, ihr Mann und ihre Mutter einen Menschen der einmal Katharina war. Jan kann mit der Situation lange nicht umgehen. Er leidet mit seiner Mutter, dem Menschen der in einem Bett liegt, völlig verkrampft, ein Auge geöffnet und mit einer Kanüle im Hals. Kein Lächeln mehr, kein Augenzwinkern, nur noch daliegen. Katharinas Mann versucht die Situation zu meistern, er kämpft mit Versicherungen, Ärzten, der Pflegekasse – allein. Letztlich wird ein Betreuer vom Gericht bestellt, in der Hoffnung nun die Situation für alle Beteiligten etwas zu erleichtern. Das Gegenteil ist der Fall. Der Zustand Katharinas stagniert, Aussicht auf eine Besserung gibt es so wie nicht. Dennoch wird sie von ihrem behandelndem Arzt als „kerngesund“ beschrieben. Die Heimleitung und das Pflegepersonal sind entschieden gegen Sterbehilfe – „Bei uns stirbt keiner!“. Jan aber sieht den Tod als Erlösung für seine Mutter. Er fragt nach, bei Thomas, Katharinas Mann, bei Katharinas Mutter, ihren Freunden. Alle sind sich sicher: So hätte Katharina nicht leben wollen. Aber Katharina hat keine Patientenverfügung. Nichts schriftliches wo ihr Wille fixiert ist.
Eine Tötung auf Verlangen, wie die aktive Sterbehilfe strafrechtlich genannt wird, ist in Katharinas Fall nicht möglich. Denn aktive Sterbehilfe setzt die bewusste Einwilligung des Sterbewilligen voraus. Liegt hingegen eine Willenserklärung des Sterbewilligen vor, so kann in Form der passiven Sterbehilfe geholfen werden. In diesen Fällen werden lebensverlängernde Maßnahmen abgestellt. Indirekte Sterbehilfe kann bei Todkranken geleistet werden, indem Schmerzstillende Mittel verabreicht werden, die als Nebenwirkung den Todeseintritt beschleunigen. Beide Varianten sind straffrei, aber nur unter den Vorraussetzungen, dass der Patient seinen Willen eindeutig wiedergegeben hat, z.B. in Form einer Patientenverfügung, und der Sterbevorgang bereits eingesetzt hat.
Katharina aber lag im Wachkoma. Was genau Wachkomapatienten noch bewusst erleben, ob sie etwas empfinden können und ob sie überhaupt noch ein Bewusstsein haben, weiss niemand. Es gab Fälle in denen Wachkomapatienten nach Jahren wieder aufgewacht sind, aber diese sind im Vergleich zu den Zahlen der Wachkomapatienten kleine Wunder. Es gibt medizinische Methoden um festzustellen, ob das Hirn überhaupt noch in der Lage ist wie bei einem gesunden Menschen zu funktionieren. Doch diese sind kein Standard in der deutschen Diagnostik. Stattdessen gibt es verschiedene Phasen für Patienten die im Wachkoma liegen. Die Akutbehandlung, die anschließende Reha und im Anschluss die Intensivpflege.
Das Buch schildert den Fall von Katharina und die große Last der Angehörigen. Jan, der Sohn der sich sicher war „So hätte meine Mutter nicht leben wollen.“. Jan, der für drei Jahre eine Haftstrafe verbüßen muss, weil er das Leiden seiner Mutter beendet hat. Die Autorin lässt nichts aus, beschönigt nichts und bleibt an der harten Realität.
Im Namen der Rezensorin ergeht folgendes Urteil:
Die Wichtigkeit einer Patientenverfügung wird nicht erst nach der Lektüre dieses Buches bewusst. Martina Rosenberg hat eine Geschichte aufgeschrieben wie sie jeden Tag tausendfach passiert. Überforderte Angehörige, leidend und nicht in der Lage das Dahinvegetieren ihrer Angehörigen zu beenden. Straffrei Sterbehilfe zu leisten ist Angesichts der Gewichtung des Lebens unmöglich. Das Leben ist das höchste Rechtsgut. Es ist unantastbar. Aber ist ein Leben auch dann noch ein Leben wenn es bedeutet nicht mehr am Leben teilnehmen zu können? Ist es auch dann noch ein Leben, wenn der Mensch nicht mehr Mensch sein kann? Darf nur der Mensch, der seinen Willen schriftlich fixiert hat selbstbestimmt das Leben beenden? Warum ist es so schwierig für Angehörige den Wunsch zum Sterben für nicht mehr mitteilungsfähige Angehörige zu belegen?
Wer sich nicht sicher ist, ob er eine Patientenverfügung braucht oder sich mit der Thematik auseinandersetzen möchte, der sollte „Anklage: Sterbehilfe“ lesen. Wer sich mit der strafrechtlichen Bedeutung von Sterbehilfe befassen möchte, dem sei die Lektüre ebenfalls ans Herz gelegt. Ein Buch was nachdenklich macht, ein Buch was aufweckt – auch für diejenigen die sich noch nicht mit dem Tod befassen.
Martina Rosenberg
Anklage: Sterbehilfe: Machen unsere Gesetze Angehörige zu Straftätern?
blanvalet Verlag
ISBN 978-3764505028
19,99 € (Hardcover), 15,99 € eBook
Ein Kommentar
Schreibe einen Kommentar →