Die Gesellschafterhaftung aus § 128 HGB lässt sich mit dieser Eselsbrücke gut merken: PuPuGa. Diese kleine Eselsbrücke soll zumindest die groben Eckpunkte aufrufen.
- persönlich
- unmittelbar
- primär
- unbeschränkt
- (zu den Mitgesellschaftern) gesamtschuldnerisch
- (zur Gesellschaft) akzessorisch
Bitte beachte: Es handelt sich hier um kein vertiefendes Schema (!), sondern lediglich um eine kleine Eselsbrücke. Mit der Abkürzung pupuga lässt sich das gut merken.
Quelle: Hanjo Hamann, StudZR 1/2010, 125, 137.