An einigen Universitäten (z.B. Mannheim, Hamburg, Potsdam) ist es nicht nur möglich am Ende des Jurastudiums mit der 1. Juristischen Prüfung abzuschliessen, sondern sie bieten parallel dazu auch an den Bachelor of Laws an. Er bietet sich als Alternative zum klassischen Jurastudium an, sofern von vornherein klar ist: Man will kein Anwalt, Richter, Staatsanwalt oder Notar werden. Denn der LL.B. qualifiziert nicht zum Rechtsreferendariat in Deutschland.
Wem aber klar ist: „Irgendwas mit Jura – aber nicht klassisch“, der sollte sich die Möglichkeiten den Bachelor of Laws zu erwerben anschauen. Ein Vorteil des LL.B. ist eindeutig seine Vielfalt. Angeboten werden die Studiengänge in allen möglichen Kombinationen, z.B. Wirtschaftsrecht für diejenigen die später als Wirtschaftsjurist arbeiten möchten. Nach derzeitiger Rechtslage kann der Wirtschaftsjurist sogar in Verfahren ohne Anwaltszwang als Vertreter auftreten und Rechtsberatend (im Rahmen des § 6 RDG) tätig werden. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Mit einem LL.B. ist eine mit einem Anwalt zu vergleichende Tätigkeit nicht möglich. Der LL.B. kann in den nicht-reglementierten Juristischen Beruf einsteigen und innerhalb von Unternehmen, Verbänden oder Stiftungen tätig werden.
Wer lieber etwas handfestes machen möchte und eine Ausbildung vor dem Studium beginnt, kann sogar zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen und den LL.B. im Fernstudium erwerben. Eine Auflistung der derzeit angebotenen Fernstudiengänge findet sich z.B. bei fernstudieren.de.
Auch ist es möglich, die bisher im Jurastudium erbrachten Leistungen für den LL.B. anerkennen zu lassen. Für diejenigen die lieber auf Nummer sicher gehen möchten und den LL.B. erwerben möchten bevor sie ins Staatsexamen gehen ist dies eine willkommene Möglichkeit. Welche Leistungen anerkannt werden und welche Leistungen dann noch erbracht werden müssen ist von Uni zu Uni unterschiedlich.
Für diejenigen die endgültig durch das Staatsexamen gefallen sind bietet der LL.B. zunächst ein Auffangbecken. Leistungen aus dem Studium werden auch hier anerkannt und man steht nicht ganz ohne Abschluss dar.
Insgesamt halte ich den LL.B. für eine gute Alternative, auch angesichts der Kombinationsmöglichkeiten. Allerdings ist die Einschränkung der Rechtsberatenden Tätigkeit zwar nötig, aber mE angesichts der Bologna Reform doch verbesserungswürdig.
Bei allen Varianten ist jedoch eines sicher: Der Weg zum LL.M. steht offen.
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