Das Studium der Rechtswissenschaften wird abgeschlossen mit der 1. Juristischen Prüfung, dem 1. Staatsexamen. Da sich immer wieder Fragen stellen rund um das Procedere, versuche ich hier einen kleinen „Leitfaden“ zu verfassen. Ich versuche (nach Möglichkeit) die Rechtsgrundlagen der anderen Bundesländer zu berücksichtigen.
Fristen
- Baden Württemberg ( hier leider nur die Fristen für 2012). Für die Frühjahrsprüfung bis 31.10.2011, für die Herbstprüfung bis 29.06.2012. Homepage Justizcverwaltung
- Bayern, für die Frühjahrsprüfung Meldeschluss Ende Juni desselben Jahres, für die Herbstprüfung Meldeschluss Mitte/Anfang Januar desselben Jahres. Homepage Landesjustizprüfungsamt
- Berlin / Brandenburg, für die Frühjahrskampagne erste Januarhälfte, für die Herbstkampagne erste Julihälfte, jeweils desselben Jahres. Homepage GJPA
- Bremen (hier leider nur die Fristen für 2013), für die Frühjahrsprüfung Meldeschluss 17.01.13, für die Herbstprüfung Meldeschluss 10.07.2013. PDF mit den Terminen
- Hamburg (hier leider nur die Fristen für 2013), für die Prüfung im Februar/März: Meldefrist 15./16.01.13, für die Prüfung im April: Meldefrist 27.28.02.13, für die Prüfung im Juni: Meldefrist 07./08.05.13, für die Prüfung im August: Meldefrist 09./10.07.13, für die Prüfung im Oktober: Meldefrist 29./30.08.13, für die Prüfung im November: Meldefrist 09./08.10.13. PDF mit den Terminen
- Hessen (leider nur die Fristen für 2012), für die Prüfung im Februar/März: Meldefrist Ende November/Anfang Dezember des Vorjahres, für die Prüfung im Juli: Meldefrist Anfang Mai desselben Jahres, für die Prüfung im September: Meldefrist Anfang Juli desselben Jahres. Homepage Justizprüfungsamt Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern, für die Prüfung im Oktober: Meldefrist 01.Juli desselben Jahres, für die Prüfung im April: Meldefrist 15.01. desselben Jahres. Homepage Justizministerium
- Niedersachsen (leider nur die Termine für 2013), für die Prüfung im Januar: Meldefrist Ende August/Anfang September des Vorjahres, für die Prüfung im April: Meldefrist Ende November/Anfang Dezember des Vorjahres, für die Prüfung im Juli: Meldefrist Mitte Februar/Anfang März desselben Jahres, für die Prüfung im Oktober: Meldefrist Ende Mai/Anfang Juni desselben Jahres. Homepage Justizministerium
- NRW, jeden Monat Prüfung bis auf März und Juli: Meldefrist jeweils sechs bis acht Wochen vor dem Termin. Homepage Justiz NRW
- Rheinland-Pfalz (leider nur Termine bis 2013), für die Prüfung im Februar/März: Meldeschluss 2.01., für die Prüfungen im August: Meldeschluss 01.07.. Homepage Justizministerium
- Saarland (leider nur Termine 2013), für die Prüfung im Januar: Meldeschluss 01.12, für die Prüfung im April: Meldeschluss 01.03, für die Prüfung im Juli: Meldeschluss 01.06., für die Prüfung im Oktober: Meldeschluss 01.08. PDF mit den Terminen
- Sachsen-Anhalt (leider nur Fristen für 2012, Bekanntgabe durch Bekanntmachung), für die Prüfung im Februar/März: Meldefrist Mitte November/Anfang Dezember des Vorjahres, für die Prüfung im August: Meldefrist Mitte Mai/Anfang Juni. Homepage Landesjustizprüfungsamt Sachsen-Anhalt
- Sachsen (leider nur die Termine für 2013), für die Prüfung im Februar: Meldefrist 15.12 des Vorjahres, für die Prüfung im August: Meldefrist 15.05. desselben Jahres. PDF mit der Bekanntmachung
- Schleswig-Holstein (leider nur die Termine 2013), Prüfungen jeweils im Januar und Juli: Meldefrist sechs Wochen vorher. Homepage Justizprüfungsamt
- Thüringen (leider nur die Termine 2013), für die Prüfung Ende Februar/Anfang März: Meldefrist Ende Oktober/Anfang November des Vorjahres, für die Prüfung Ende August/Anfang September: Meldefrist Ende April/Anfang Mai desselben Jahres. Homepage Justizprüfungsamt
Einzureichende Unterlagen
- Baden-Württemberg
- eigenhändig geschriebener und unterschriebener, nicht nur tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild (§ 10 Abs. 2 Nr. 3 JAPrO)
- Nachweis über vier Jahre Studienzeit gem. § 5 a Abs. 1 DRiG
- Nachweis über die Immatrikulation an zwei aufeinanderfolgenden Semestern einer Universität am Prüfungsort, § 10 Abs. 2 Nr. 1 JAPrO
- Nachweise über die Praktikumszeit §§ 5, 10 Abs. 2 Nr. 2 JAPrO
- Nachweis über die „großen“ Scheine in den drei Rechtsgebieten §§ 9 Abs. 2, 10 Abs. 2 Nr. 4 JAPrO
- Nachweis über die Schlüsselqualifikation § 3 Abs. 5 Satz 1 JAPrO
- Seminarschein in einem beliebigen Rechtsgebiet
- Nachweis über den Besuch einer Lehrveranstaltung in einem Grundlagenfach (Rechtsgeschichte ect.)
- Nachweis über die Fremdsprachenkompetenz, § 3 Abs. 5 Satz 2 JAPrO
Quelle: Justizverwaltung Baden-Württemberg
- Bayern
- Ausgefülltes Meldeformular
- Bei bestandener Schwerpunktbereichsprüfung: Zeugnis
- Studienbuch oder Studienverlaufsbescheinung
- Lebenslauf
Quelle: Landesjustizprüfungsamt Bayern
- Berlin / Brandenburg
- ausgefülltes Anmeldeformular
- handschriftlicher Lebenslauf mit Lichtbild und Unterschrift
- Kopie des ersten BAföG – Bescheides
- Studienbescheingung oder Studienverlaufsbescheinigung 13 Abs. 1 u.2 JAO 2003 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 JAG 2003
- Leistungsnachweise über die Schlüsselqualifikation, Grundlagenschein (nur wenn nicht im Zwischenprüfungszeugnis aufgeführt!), Zwischenprüfungszeugnis, Großer Schein in jedem Rechtsgebiet, § 6 Abs. 1 Nr. 4 JAG 2003
- Praktikanachweise § 5a Abs. 3 Satz 2 DriG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 7 JAG 2003, § 2 Abs. 1 – 4 JAO 2003
- Zeugnis der Schwerpunktbereichsprüfung (sofern abgelegt)
Quelle: GJPA
- Bremen
- Nachweis über das vierjährige Studium an einer Universität im Fach Rechtswissenschaften, zwei aufeinanderfolgende Semester hiervon an der Universität Bremen, § 16 Abs. 3 JAPG
- Leistungsnachweise: Grundlagenschein, Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung, Große Scheine, § 16 Abs. 1 JAPG
- Nachweis der Schlüsselqualifikation § 4 Abs. 2 JAPG
- Nachweis der rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenkompetenz
- Nachweis der praktischen Studienzeit § 7 Abs. 1 JAPG
Quelle: Prüfungsamt Bremen
- Hamburg
- Ausgefüllter Zulassungsantrag
- Abiturzeugnis
- Geburtsurkunde
- Bescheinigung über das Bestehen der Schwerpunktbereichsprüfung
- Immatrikulationsbescheinigung
- Zwischenprüfungsbescheinigung
- Leistungsnachweise
- Praktikumsnachweise
- Handschriftlicher, tabellarischer Lebenslauf mit Foto
- ggf. weitere Zeugnisse
Quelle: Justizprüfungsamt Hamburg
- Hessen
- Ausgefüllter Meldebogen
- Ein eigenhändig geschriebener und unterschriebener Lebenslauf
- Eine Geburtsurkunde und ggf. eine Heiratsurkunde jeweils im Original oder in amtlich beglaubigter Abschrift .
- Beglaubigtes Abiturzeugnis
- Studienbuch
- Zwischenprüfungszeugnis
- Leistungsnachweise (große Scheine)
- Nachweis über die Fremdsprachenkompetenz
- Nachweis über die Schlüsselqualifikation
- Praktikanachweise
- ggf. Zeugnis der Schwerpunktbereichsprüfung
Quelle: Justizprüfungsamt Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Ausgefüllter Zulassungsantrag
- Lebenslauf mit Lichtbild § 5 Abs. 2 Nr. 1 JAPO M-V a.F.
- Kopie des Personalausweises
- Abiturzeugnis § 5 Abs. 2 Nr. 2 JAPO M-V a.F.
- Praktikanachweise § 5 Abs. 2 Nr. 3 JAPO M-V a.F.
- Kopie des letzten BaföG Bescheides
- Leistungsnachweise (große Scheine) § 5 Abs. 2 Nr. 3 JAPO M-V a.F.
- Lehrveranstaltungsnachweis im Wahlgruppenfach § 10 Abs. 1 Nr. 1 – 16 JAPO
M-V a.F. - Lehrveranstaltungsnachweis Grundlagenfach
Quelle: Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Ausgefüllter Zulassungsantrag
- Abiturzeugnis
- handgeschriebener Lebenslauf
- Immatrikulationsbescheinigung/ Studienverlaufsbescheinigung (Universitätsabhängig)
- Nachweis des Bestehens der Zwischenprüfung
- Leistungsnachweise (große Scheine)
- Praktikanachwweise
- Schwerpunktbereichsprüfungszeugnis oder
- Bestätigung über die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung
Quelle: Justizministerium Niedersachsen
- NRW
- Ausgefüllter Meldevordruck
- Geburtsurkunde
- Lebenslauf
- Abiturzeugnis
- Je Semester eine Semesterbescheinigung
- Nachweis über das Bestehen der Zwischenprüfung
- Fremdsprachennachweis
- Praktikanachweis
- Schwerpunktbereichsprüfung
Quelle: OLG Hamm
- Rheinland-Pfalz
- Ausgefülltes Anmeldeformular
- Lebenslauf mit Lichtbild
- Geburtsurkunde
- Abiturzeugnis
- Studienbuch mit eingehefteten Studienbescheinigungen
- Praktikanachweise
- Leistungsnachweise (große Scheine)
- Nachweis über Teilnahme an Vorlesung oder Seminar in einem Grundlagenfach § 4 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 S. 2 JAPO
- Nachweis der Fremdsprachenkompetenz § 4 Abs. 1. Nr. 6, Abs. 3 JAPO
- Zeugnis Zwischenprüfung § 4 Abs. 1 Nr. 7 JAPO
- Ggf. Zwischenprüfungszeugnis
Quelle: Justizministerium Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Ausgefülltes Anmeldeformular
- eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Lebenslauf
- Geburtsurkunde
- Abiturzeugnis
- eine Bescheinigung des juristischen Prüfungsamtes der Universität des Saarlandes über ein ordnungsgemäßes Studium der Rechtswissenschaften (§ 5 Abs. 1, 2 und 4 JAG ), in der zugleich bestätigt wird, dass die Voraussetzungen für die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung erfüllt sind oder die Schwerpunktbereichsprüfung an einer anderen deutschen Universität bereits bestanden wurde (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 JAG )
- Leistungsnachweise (große Scheine)
- Praktikanachweise
- Studienbuch
- Lichtbild
Quelle: Landesprüfungsamt für Juristen
- Sachsen-Anhalt
- Ausgefülltes Meldeformular
- Leistungsnachweise
- Nachweis der Immatrikulation an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im Fach Rechtswissenschaften für die zwei unmittelbar der Prüfung vorausgehenden Fachsemester
Quelle: Landesjustizprüfungsamt Sachsen-Anhalt
- Sachsen
- Ausgefüllter Zulassungsantrag
- Studienverlaufsbescheinigung oder Studienbuch
- Datenkontrollblätter mit dem Verzeichnis der besuchten Lehrveranstaltungen über die
Pflichtfächer und zu den Schlüsselqualifikationen - Leistungsnachweise (große Scheine)
- Fremdsprachenkompetenznachweis
- Praktikabescheinigungen
- eigenhändig geschriebener Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild
- Schwerpunktbereichsprüfungszeugnis
- Ggf. Antrag auf Feststellung des Freiversuchs
Quelle: Justizprüfungsamt Sachsen
- Schleswig-Holstein
- Ausgefülltes Antragsformular
- Abiturzeugnis
- Studienbuch
- Studienbescheinigung
- Versicherung, dass die 1. Juristische Prüfung bisher an keinem anderen Ort beantragt wurde
- Erklärung ob die Zulassung zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung bereits erfolgt ist
- amtliches Führungszeugnis
- Lebenslauf
- ggf. Erklärung zur Wahrnehmung des Freiversuchs
- unterzeichnete „Belehrung über Geheimhaltung der Prüfungs-aufgaben“
- eine Erklärung, ob und ggf. an welchem Lehrstuhl Sie oder Ihr Ehegatte während des Studiums an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel als wissenschaftliche Hilfskraft tätig waren oder sind
- bei Verzicht auf die Bekanntgabe der Ergebnisse der Aufsichtsarbeiten ein entsprechender Antrag ( § 16 JAVO)
Quelle: Justizprüfungsamt Schleswig-Holstein
- Thüringen
- Ausgefülltes Anmeldeformular
- Lebenslauf
- Geburtsurkunde
- Studienbuch
- Nachweis über die Zwischenprüfung
- Nachweis über die Schwerpunktbereichsprüfung
- Folgende Nachweise gem. § 16 Abs. 1 und Abs. 2 ThürJAPO über:
a. Teilnahme an Lehrveranstaltungen in allen Pflichtfächern gem. § 14 Abs. 2
Ziffn. 1 bis 5 ThürJAPO (Nachweis durch Eintrag im Studienbuch) 1)
b. Teilnahme an Lehrveranstaltungen in Wirtschaftswissenschaften (Nachweis
durch Eintrag im Studienbuch)
c. die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung in Rechts- und
Verfassungsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtstheorie oder Rechtssoziologie - Leistungsnachweise (große Scheine)
- Nachweis Fremdsprachenkompetenz
- Praktikanachweise
Quelle: Justizministerium Thüringen
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