Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist das Grundgesetz.
Daten und Fakten zum GG:
- In Kraft getreten mit Ablauf des 23.05.1949
- Im Rang steht es über allen anderen deutschen Rechtsnormen
- es soll den Staat konstituieren,stabilisieren und die Grundwerte festlegen
- es dient der Freiheitssicherung und Machtbegrenzung
Die Gliederung des Grundgesetzes gibt bereits Einblick in die einzelnen Bereiche:
- Die Präambel sagt etwas über den Zweck des GG aus und die Ziele des Gesetzgebers
- Die Grundrechte sichern grundlegende Rechte des Bürgers
- Die Rechtsstellung des Bundes und der Länder sind verankert
- Staatsorganisation und Staatsfunktionen sind definiert
- Notstandsverfassung und Schlussbestimmungen sichern das Vorgehen im Verteidigungsfall und Gesetzesänderungen
Innerstaatliche Rechtsgrundlagen dürfen dem Grundgesetz nicht widersprechen,das Völkerrecht steht ebenfalls über allen anderen Gesetzen,jedoch unter dem Grundgesetz. Das Europarecht steht zwar über dem Grundgesetz,muss aber einem dem Grundgesetz gleichwertigen Grundrechtsschutz gewährleisten. Und zu guter Letzt: Das Bundesrecht steht über dem Landesrecht.